PV-Versicherung: Welche Schäden abgedeckt sind

Kurz gesagt

Eine PV-Anlage lässt sich über die Wohngebäudeversicherung, eine eigene Photovoltaik- oder Allgefahrenversicherung und die Haftpflicht absichern. Die Wohngebäudeversicherung deckt meist nur Feuer, Sturm, Hagel und Blitz, und nur, wenn die Anlage gemeldet ist. Eine PV-Versicherung schließt oft auch Überspannung, Marderbiss, Bedienfehler, Diebstahl und auf Wunsch den Ertragsausfall ein.

Eine PV-Anlage kostet schnell so viel wie ein Mittelklasseauto und steht das ganze Jahr Wind und Wetter aus. Trotzdem wissen viele Betreiber nicht genau, ob und wie sie versichert ist. Hier erfährst du, welche Versicherungen infrage kommen und welche Schäden sie abdecken.

Drei Arten von Schutz

1. Wohngebäudeversicherung. Eine fest mit dem Dach verbundene Anlage kann oft über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Wichtig: Du musst sie dem Versicherer melden, denn der Wert des Hauses steigt. Sonst droht Unterversicherung. Abgedeckt sind je nach Tarif typischerweise nur die klassischen Gefahren:

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion,
  • Sturm und Hagel,
  • Leitungswasser, das für die Anlage selten eine Rolle spielt,
  • mit Zusatzbaustein Elementarschäden wie Überschwemmung oder Schneedruck.

Überspannung durch indirekten Blitz ist nicht immer eingeschlossen.

2. Photovoltaik-Versicherung. Eine eigene Versicherung für die Anlage ist meist als Allgefahren- oder Elektronikversicherung gestaltet. Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Typisch eingeschlossen sind:

  • Feuer, Blitz, Überspannung, Sturm, Hagel, Schneedruck,
  • Tierbiss, zum Beispiel durch Marder,
  • Diebstahl und Vandalismus,
  • Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Kurzschluss,
  • Konstruktions- und Materialfehler, soweit keine Herstellergarantie greift,
  • oft Nebenkosten wie Suche, Gerüst, Aufräumen und Entsorgung.

Optional ist der Ertragsausfall, also die entgangene Einspeisevergütung und Eigenversorgung, solange die Anlage steht.

3. Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn deine Anlage andere schädigt: ein Modul fällt bei Sturm auf das Auto des Nachbarn, oder ein Brand greift über. Viele private Haftpflichtversicherungen schließen kleine PV-Anlagen auf dem eigenen Haus ein. Das ist aber nicht selbstverständlich, besonders nicht bei größeren Anlagen oder gewerblicher Einspeisung. Frag bei deinem Versicherer nach und lass es dir schriftlich geben.

Was meist nicht versichert ist

  • Verschleiß und Alterung: Ein Wechselrichter, der nach 15 Jahren altersbedingt ausfällt, ist kein Versicherungsfall. Siehe Garantiefall Wechselrichter.
  • Schleichende Leistungsminderung der Module durch normale Degradation.
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, je nach Vertrag.
  • Mängel, die schon bei Abschluss bekannt waren.
  • Schäden, für die Hersteller oder Installateur haften müssen: Hier springt die Versicherung manchmal ein und holt sich das Geld später zurück.

Beispiele aus der Praxis

  • Marder beißt Kabel durch: Wohngebäudeversicherung meist nein, PV-Versicherung meist ja. Mehr im Ratgeber Marderschaden an der PV-Anlage.
  • Wechselrichter nach Gewitter defekt: Wohngebäude nur mit Überspannungsschutz im Tarif, PV-Versicherung meist ja.
  • Hagel zerstört Module: meist beide.
  • Wechselrichter fällt nach drei Jahren ohne äußere Ursache aus: zuerst Herstellergarantie, eine PV-Versicherung nur, wenn sie Elektronikschäden ohne äußere Einwirkung einschließt.
  • Brand durch fehlerhaften Stecker: Feuer ist in beiden versichert, beim Installateur kann zusätzlich eine Haftung bestehen.

Worauf du im Vertrag achten solltest

  1. Neuwert statt Zeitwert: Bei Zeitwert bekommst du für eine alte Anlage nur wenig.
  2. Nebenkosten: Sind Fehlersuche, Gerüst, Demontage und Remontage versichert und bis zu welcher Summe?
  3. Ertragsausfall: Wie viele Tage und ab welchem Tag?
  4. Selbstbeteiligung: Eine hohe Selbstbeteiligung macht kleine Schäden uninteressant.
  5. Speicher: Ist der Batteriespeicher mitversichert? Er wird oft vergessen.
  6. Auflagen: Verlangt der Versicherer regelmäßige Prüfungen oder einen Überspannungsschutz? Siehe Wartung der PV-Anlage.

Balkonkraftwerk und Speicher

Ein Balkonkraftwerk ist meist über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung und die Privathaftpflicht abgedeckt, je nachdem, ob es fest montiert ist. Melde es trotzdem deinem Versicherer. Batteriespeicher im Keller sind ein eigenes Risiko: Klär vorher, ob sie in der Gebäude- oder PV-Versicherung eingeschlossen sind und ob der Versicherer Vorgaben zum Aufstellort macht.

Im Schadensfall

  • Schaden sofort melden, bevor repariert wird, außer zur Gefahrenabwehr.
  • Fotos machen, Fehlercodes und Ertragsdaten sichern.
  • Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb einholen.
  • Beschädigte Teile nicht entsorgen, bis der Versicherer zustimmt.

Kurz zusammengefasst

Die Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Sturm und Hagel, wenn die Anlage gemeldet ist. Eine PV-Versicherung schließt zusätzlich Überspannung, Tierbiss, Diebstahl und auf Wunsch den Ertragsausfall ein. Prüfe außerdem, ob deine Haftpflicht die Anlage abdeckt, und lies bei Neuwert, Nebenkosten und Speicher genau nach.

Redaktion PV-Fehler · Stand: · Angaben ohne Gewähr.

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