70-Prozent-Regel und Einspeisebegrenzung erklärt
Kurz gesagt
Die 70-Prozent-Regel begrenzte die Einspeisung vieler Anlagen bis 25 kWp auf 70 % der Modulleistung. Seit 2023 gilt sie für Neuanlagen und Bestandsanlagen bis 7 kWp nicht mehr, die Drosselung im Wechselrichter bleibt aber aktiv, bis ein Installateur sie abschaltet. Für Neuanlagen seit dem 25. Februar 2025 gilt ohne Smart Meter eine 60-Prozent-Grenze. Der Ertragsverlust bei 70 % liegt meist bei nur 1 bis 3 % im Jahr.
Viele Betreiber wundern sich, warum ihre Anlage an sonnigen Tagen nie mehr als einen bestimmten Wert einspeist. Die Antwort ist oft eine Einspeisebegrenzung, die bei der Installation eingestellt wurde. Hier erfährst du, welche Regeln gelten, was sie kosten und ob du sie loswerden kannst.
Die 70-Prozent-Regel
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verlangte lange, dass kleine PV-Anlagen entweder vom Netzbetreiber fernsteuerbar sind oder ihre Einspeisung dauerhaft auf 70 % der installierten Modulleistung begrenzen. Die meisten privaten Betreiber wählten die Begrenzung, weil sie einfacher und billiger war. Eine 10-kWp-Anlage durfte also höchstens 7 kW ins Netz einspeisen.
Wichtig: Die Grenze gilt für die Einspeisung am Netzanschlusspunkt, nicht zwingend für die Erzeugung. Mit Energiezähler kann die Anlage mehr erzeugen, solange der Überschuss im Haus verbraucht wird. Ohne Zähler wird meist hart am Wechselrichter begrenzt.
Was seit 2023 gilt
Mit den Gesetzesänderungen 2022 und 2023 wurde die 70-Prozent-Regel weitgehend abgeschafft:
- Neuanlagen bis 25 kWp, die ab dem 14. September 2022 in Betrieb gingen, sind nicht mehr betroffen.
- Bestandsanlagen bis 7 kWp dürfen seit dem 1. Januar 2023 voll einspeisen.
- Bestandsanlagen über 7 bis 25 kWp bleiben begrenzt, bis ein intelligentes Messsystem, also ein Smart Meter, eingebaut ist.
Der Haken: Die Begrenzung ist im Wechselrichter oder Energiemanager eingestellt und verschwindet nicht von selbst. Wer profitieren möchte, muss sie von einem Installateur aufheben lassen.
Die neue 60-Prozent-Regel
Mit dem sogenannten Solarspitzengesetz gilt für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, eine neue Grenze: Solange kein Smart Meter mit Steuerbox eingebaut ist, dürfen sie nur 60 % ihrer Leistung einspeisen. Das betrifft Anlagen mit Einspeisevergütung bis 100 kWp, Balkonkraftwerke sind ausgenommen. Mit Smart Meter und Steuerbox entfällt die Begrenzung, dafür kann der Netzbetreiber die Anlage im Notfall steuern.
Außerdem erhalten Neuanlagen für Zeiten mit negativen Strompreisen an der Börse keine Vergütung. Ältere Anlagen sind davon nicht betroffen.
Was die Begrenzung kostet
Weniger, als man denkt. Die Module erreichen ihre volle Nennleistung nur an wenigen Stunden im Jahr, bei kühlen, klaren Tagen im Frühjahr. Die meiste Zeit liegen sie deutlich darunter. Bei der 70-Prozent-Regel gehen im Jahresmittel meist nur 1 bis 3 % des Ertrags verloren. Bei 60 % ist der Verlust etwas höher. Wie hoch, hängt von Ausrichtung, Verhältnis von Modul- zu Wechselrichterleistung und vor allem vom Eigenverbrauch ab:
- Ost-West-Anlagen erreichen seltener ihre Spitzenleistung und verlieren weniger.
- Hoher Eigenverbrauch mittags, etwa durch Wärmepumpe, E-Auto oder Speicher, fängt die Spitze ab.
- Südanlagen ohne Speicher und mit wenig Eigenverbrauch verlieren am meisten.
So erkennst du eine aktive Begrenzung
- Tageskurve eines klaren Tages ansehen: Ist die Einspeisung mittags auf einer geraden Linie abgeschnitten?
- Wert vergleichen: Liegt die Linie bei etwa 70 % oder 60 % deiner kWp-Zahl, ist es die Einspeisebegrenzung. Liegt sie bei der Nennleistung des Wechselrichters, ist es Clipping.
- Einstellung ansehen: In der Weboberfläche oder App findet sich die Einstellung meist unter „Einspeisebegrenzung“, „Wirkleistungsbegrenzung“, „Export Limit“ oder „Dynamische Einspeiseregelung“.
Mehr zur Unterscheidung im Ratgeber Abregelung durch den Netzbetreiber.
Begrenzung aufheben lassen
Die Einstellung ist netzrelevant und durch ein Installateur-Passwort geschützt. Aufheben darf sie nur ein Installateur, und nur, wenn die Anlage nicht mehr unter die Begrenzung fällt oder ein Smart Meter eingebaut ist. Die Kosten liegen meist im Bereich eines kurzen Servicetermins. Ob sich das lohnt, hängt vom Mehrertrag ab: Bei einer kleinen Anlage mit viel Eigenverbrauch ist der Gewinn gering, bei einer großen Südanlage ohne Speicher spürbarer.
Nicht zu verwechseln: Das Verschieben der Einspeisegrenze nach oben ohne Berechtigung ist unzulässig. Der Netzbetreiber kann das bei Kontrollen feststellen.
Kurz zusammengefasst
Die 70-Prozent-Regel gilt für Neuanlagen und kleine Bestandsanlagen nicht mehr, die Drosselung muss aber vom Installateur abgeschaltet werden. Neuanlagen seit Februar 2025 sind ohne Smart Meter auf 60 % begrenzt. Der Ertragsverlust ist meist klein, mit hohem Eigenverbrauch noch kleiner.
Redaktion PV-Fehler · Stand: · Angaben ohne Gewähr.